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OLG Hamburg (4 U 196/00) | Datum: 29.08.2001
Der Kläger begehrt die Einräumung unmittelbaren Besitzes an Gewerberäumen als Erfüllung eines am 7.4.2000 geschlossenen Mietvertrag mit der Beklagten (Anl. K 1). Das Mietverhältnis sollte am 1.5.2000 beginnen. [...]