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BayObLG (2Z BR 121/00) | Datum: 11.04.2001
I. Die Antragsteller, die Antragsgegnerin sowie die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die aus neun Wohnungen und dem im Dachgeschoss gelegenen Raumeigentum Nr. 10 besteht, das im Nachtrag [...]