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OLG Hamburg (2 Wx 146/99) | Datum: 16.02.2001
Die form- und fristgerecht erhobene sofortige weitere Beschwerde ist zulässig. Sie hat indessen in der Sache keinen Erfolg. Rechtsfehlerfrei haben beide Vorinstanzen den Antragsgegnern ein Wahlrecht unter den von § 9 a [...]