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OLG Rostock (3 U 83/98) | Datum: 29.12.2000
Der Beklagte hatte mit Vertrag vom 16.01.1993 von den Klägern Räume zum Betrieb einer Arztpraxis im Haus K Straße 29 in Sch angemietet. Der monatliche Grundmietzins ohne Nebenkosten betrug 4.375,00 DM zuzüglich [...]