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BGH (XII ZR 269/99) | Datum: 19.07.2000
Der Wert der Beschwer bemißt sich nach § 8 ZPO . Diese Norm greift unabhängig vom Klageantrag immer dann ein, wenn das Bestehen des Mietverhältnisses zum Gegenstand des Streits wird. Deshalb unterliegen auch [...]