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OLG Hamburg (4 U 197/99) | Datum: 28.06.2000
Die Klägerin verlangt Rückzahlung zweier - aus ihrer Sicht irrtümlich ausgeführter - Überweisungen zu Gunsten des Beklagten in Höhe von je DM 38.635,54. Der Beklagte vermietete der Firma A, über deren Vermögen im Juli [...]