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BGH (V ZB 46/99) | Datum: 29.06.2000
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer einer Wohnungsanlage. Die Wohnungseigentümer beschlossen am 31. Juli 1998 mit Stimmenmehrheit, daß 'die vermieteten Kellerräume wie gehabt weiterhin [...]