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OLG Hamburg (6 W 91/99) | Datum: 14.02.2000
I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen den Beschluss des Landgerichts, durch den das Gericht angeordnet hat, dass Kosten der Räumungsvollstreckung in Höhe von 2219,50 DM nicht erhoben werden. [...]