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BayObLG (2Z BR 102/99) | Datum: 21.10.1999
I. Der Vollstreckungsgläubiger und der Vollstreckungsschuldner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus zwei freistehenden Einfamilienhäusern besteht; zu jedem Haus gehört eine Sondernutzungsfläche, auf [...]