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BayObLG (2Z BR 61/99) | Datum: 02.09.1999
I. Die Antragsteller und die Antragsgegnerin sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage, die aus 52 Wohnungen, 15 Raumeinheiten im Dachgeschoß, 15 Kellereinheiten und 20 Garagen besteht. Der Antragsgegnerin, [...]