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BayObLG (2Z BR 68/99) | Datum: 29.09.1999
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer in einem Fremdenverkehrsort gelegenen Anlage, die aus 46 Appartementwohnungen besteht. Das gemeinschaftliche Eigentum ist für den Betrieb [...]