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BayObLG (2Z BR 26/99) | Datum: 06.05.1999
I. Der Antragsgegner ist Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage, die von der Antragstellerin verwaltet wird. Am 28.4.1998 hat das Amtsgericht den Antragsgegner verpflichtet, insgesamt 7527,91 DM nebst Zinsen an die [...]