Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BVerfG (2 BvR 1837/98) | Datum: 19.01.1999
I. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da sie offenkundig unbegründet ist und die Annahme schon deshalb zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte nicht angezeigt ist [...]