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OLG Köln (5 W 121/98) | Datum: 29.01.1999
Das Oberlandesgericht Köln ist für die Bestimmung des zuständigen Gerichts in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zuständig. a. Es ist als Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit zur Entscheidung befugt. [...]