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BayObLG (2Z BR 71/98) | Datum: 01.10.1998
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, deren Verwalter der weitere Beteiligte ist. In der Wohnanlage können die Programme bestimmter Rundfunk- und Fernsehsender über [...]