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BayObLG (2Z BR 99/98) | Datum: 10.12.1998
I. Die Antragsteller, zwei Ehepaare, und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Anlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die Gemeinschaftsordnung bestimmt in § 7 Nr. 3: Verursacht der [...]