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AG Saarburg (5 C 498/98) | Datum: 09.12.1998
Die Darlegung des Sachverhaltes entfällt nach § 313 a ZPO . I. Die zulässige Klage ist nur in Höhe der eingeklagten Nebenkosten in Höhe von 209,02 DM gemäß der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 1995 begründet. Die [...]
AG Saarburg (5 C 487/98) | Datum: 02.12.1998
Die Kläger sind Eigentümer des Hausanwesen .... In diesem Haus haben sie eine Wohnung an die Beklagten vermietet zu einem monatlichen Mietzins von 1.470,00 DM (Kaltmiete: 1.100,00 DM; Garagenmiete: 100,00 DM; [...]