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KG (8 RE-Miet 7241/97) | Datum: 01.10.1998
A. Der Kläger nimmt den Beklagten als Mieter einer in Berlin gelegenen Wohnung auf Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen und wegen Beschädigung der Mietsache sowie auf Zahlung restlichen Mietzinses [...]