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BayObLG (2Z BR 122/98) | Datum: 28.10.1998
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsgegner gehört eine im Erdgeschoß gelegene Wohnung. Die Antragstellerinnen sind die Wohnungseigentümer der darüber liegenden größeren Wohnung. [...]