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BayObLG (2Z BR 52/98) | Datum: 24.09.1998
I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Anlage; dem Antragsgegner gehört unter anderem die Einheit Nr. 82, die in der Teilungserklärung und im Grundbuch als [...]