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BayObLG (2Z BR 74/98) | Datum: 03.08.1998
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus sechs Wohnungen und vier Teileigentumsräumen (Hobbyräumen) bestehenden Anlage. Die Antragstellerin zu 1 hat die Anlage als Bauträgerin [...]