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BayObLG (2Z BR 165/97) | Datum: 25.03.1998
I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Mit Schreiben der Verwalterin vom 24.4.1995 wurden die Antragsgegner unter Fristsetzung bis 5.5.1995 zur Zahlung rückständigen [...]