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OLG München (21 U 2244/96) | Datum: 24.01.1997
Die zulässige Berufung der Klägerin hat in Bezug auf die Schadensersatzforderung in Höhe von 4.000,-- DM für vier Hindernisse und auf die Ablöseforderung für Zäune in Höhe von 24.785,43 DM sachlich keinen Erfolg. Wegen [...]