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BayObLG (2Z BR 8/97) | Datum: 13.03.1997
I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer aus verschiedenen Häusern bestehenden Wohnanlage. Dem Antragsgegner gehören in mehreren Häusern Kellerräume, die nach der [...]