Sortieren nach
Lehnt es der Vermieter ab, gegenüber dem Mieter die Erklärung abzugeben, mit jedweder Untervermietung, an wen und wie auch immer, einverstanden zu sein, steht dem Mieter das Sonderkündigungsrecht des § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung nicht zu.
DRsp I(133)626a MDR 1997, 635 WuM 1997, 368 ZMR 1997, 421 [...]