Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
LG Köln (6 T 472/97) | Datum: 30.10.1997
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Dem Antragsteller konnte Prozesskostenhilfe für die in Rede stehende Klage nicht bewilligt werden, da diese keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 ZPO ). Ein [...]