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BGH (VI ZR 408/96) | Datum: 16.12.1997
Der Kläger wurde 1989 telefonisch von Mitarbeitern der K. u. P. Anlageberatung GmbH in M. veranlaßt, über die Brokergesellschaft FFBL mit dem Sitz in London, in deren Direktorium der Beklagte Mitglied ist, [...]