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1. Das VerbrKrG ist nicht anwendbar, wenn nach dem Inhalt eines Leasingvertrags der Leasinggegenstand für gewerbliche Zwecke angeschafft wird und nur gelegentlich für private Zwecke genutzt wird (hier: Pkw). 2. Bei vorzeitiger Kündigung eines Leasingvertrages wegen Zahlungsverzug steht dem Leasinggeber ein Schadensersatzanspruch nur dann zu, wenn dieser unter Offenlegung der Kalkulation konkret berechnet wird.
DAR 1998, 393 NJW-RR 1998, 1351 NZV 1998, 467 OLGReport-Naumburg 1998, 210 WM 1998, 2158 [...]
»Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 [Satz 1] Nr. 3 MHG bleiben Mieterhöhungen nach §§ 3 bis 5 MHG, die innerhalb des in § 2 Abs. 1 [Satz 1] Nr. 3 MHG genannten Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt sind, außer Betracht. Dagegen sind Erhöhungen nach den §§ 3 bis 5 MHG, die länger als drei Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Kappungsgrenze aus dem Ausgangsmietzins nicht herauszurechnen.«
DRsp I(133)643c NZM 1998, 509 WuM 1998, 231 ZMR 1998, 348 [...]