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»Übergeht der Familienrichter im Ehescheidungsverbundurteil einen von den Parteien in das Verfahren eingeführten notariell beurkundeten Ausschluß des Versorgungsausgleichs und einen auf Genehmigung dessen gerichteten Antrag mit Stillschweigen, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der zur Aufhebung und Zurückverweisung insoweit führen kann.«
FamRZ 1998, 381 NJWE-FER 1998, 207 OLGReport-Zweibrücken 1998, 147 [...]