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BayObLG (2Z BR 86/97) | Datum: 09.10.1997
I. Die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Als Eigentümer des als 'Getränkemarkt' bezeichneten Teileigentums ist noch der frühere Alleineigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen, der [...]