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OLG Frankfurt/Main (1 U 41/96) | Datum: 25.09.1997
Der Kläger nimmt aufgrund seiner Funktion als Mieterschutzverein den Beklagten nach dem AGBG auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln und Widerruf ihrer Empfehlung gegenüber seinen Mitgliedern in Anspruch, die der [...]