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»Hat der teilende Eigentümer in der Teilungserklärung den Verwalter unwiderruflich bevollmächtigt, bezüglich der errichteten Kfz-Abstellplätze eine Gebrauchs- und Nutzungsregelung zu treffen, so bedarf es zu der vom Verwalter bewilligten Eintragung der Zuordnung eines Abstellplatzes zur Sondernutzung für einen bestimmten Wohnungseigentümer nicht der Zustimmung der an den einzelnen Wohnungseigentumseinheiten dinglich Berechtigten.«
DNotZ 1998, 392 DRsp I(152)297a FGPrax 1997, 221 Rpfleger 1998, 20 WuM 1997, 564 ZMR 1997, 660 [...]