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SchlHOLG (2 W 89/97) | Datum: 06.08.1997
I. Die Beteiligten zu 1. und 2. sind Eigentümer der eingangs genannten Wohnungs- und Teileigentumsanlage, die von der Beteiligten zu 3. verwaltet wird. Zu der Anlage gehört neben dem Wohnhaus eine getrennt auf dem [...]