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AG Heilbronn (13 C 2921/97) | Datum: 01.08.1997
Die Bekl. [Mieterin] hatte in ihrem Schreiben erklärt, sie stimme der Mieterhöhung »ohne Anerkennung einer Rechtspflicht« zu. Diese Einschränkung kann so verstanden werden, wie die Bekl. vortragen läßt, nämlich, daß [...]