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OLG Köln (19 W 35/97) | Datum: 11.08.1997
Die formell unbedenkliche Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht hat das Landgericht die nachgesuchte Prozeßkostenhilfe verweigert, weil die von den Beklagten beabsichtigte Rechtsverteidigung keine [...]