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OLG Köln (SS 381/97 (B)) | Datum: 25.07.1997
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen 'einer leichtfertigen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 5 , 9 WiStG , 17 0WiG' zu einer Geldbuße von 5.000,00 DM verurteilt und gleichzeitig die Rückerstattung eines Mehrerlöses von [...]