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1. Verstößt eine Staffelmietvereinbarung gegen § 10 Abs. 2 Satz 4 MHG, ist sie auch dann vollständig und nicht nur teilweise unwirksam, wenn nur bei einer von mehreren Zeitspannen die gesetzliche Jahresfrist nicht eingehalten ist. 2. Der Vermieter kann Rückforderungsansprüchen des Mieters bei einer unwirksamen Staffelmietvereinbarung in der Regel nicht den Verwirkungseinwand entgegenhalten.
AIZ 1997, 20 DRsp I(133)628c-d WuM 1997, 438 ZMR 1997, 648 [...]