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OLG Köln (16 Wx 87/97) | Datum: 04.06.1997
Die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende sofortige weitere Beschwerde (§§ 45 Abs. 1 WEG , 27, 29 FGG ) hat in der Sache keinen Erfolg. Der angefochtene Beschluß läßt Rechtsfehler im Sinne der §§ 27 Abs. 1 FGG [...]