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OLG Köln (19 U 216/96) | Datum: 16.05.1997
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung hat in der Sache überwiegend Erfolg. 1. Keinen Erfolg hat die Berufung, soweit der Beklagte zur Zahlung der letzten Leasingrate September 1993 in Höhe von [...]