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LG Wuppertal (8 S 11/97) | Datum: 09.04.1997
Die Berufung des Beklagten ist zulässig; denn der Wert des Beschwerdegegenstandes der erstinstanzlichen Entscheidung übersteigt für den Beklagten die Berufungssumme von 1.500,-- DM (§ 511 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ). Der [...]