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LG Hamburg (307 S 126/96) | Datum: 16.01.1997
Die zulässige Berufung des Klägers ist unbegründet. Das Amtsgericht hat seine Klage, gerichtet auf Rückzahlung der von ihm 1992 und 1993 für Betriebs- und Heizkosten an die Beklagte als seine Vermieterin geleisteten [...]