Sortieren nach
»1. Die Verjährungsfrist des § 197 BGB gilt nicht für die Rückforderung von Mieten, die an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezahlt worden sind, welche nicht Vermieterin war. 2. Zur Auslegung einer Vereinbarung, wonach der Mieter aus den Räumen der einen Gesellschaft in die einer anderen, nicht vollständig personenidentischen Gesellschaft umziehen soll. 3. Jeder Rechts- und Tatsachenirrtum schließt die Anwendbarkeit von § 814 BGB aus.«
NJWE-MietR 1997, 8 OLGReport-München 1996, 272 ZMR 1996, 657 [...]
»1. Bei den Bestimmungen des WEG handelt es sich um wertneutrale Vorschriften im Sinne des UWG. 2. Ein Gewerbetreibender handelt unlauter, wenn er durch die Anbringung von Werbehinweisen unter Verstoß gegen §§ 13, 15 WEG in Verbindung mit der Gemeinschaftsordnung einen im selben Anwesen tätigen Konkurrenten behindert.«
Vorinstanz: LG Traunstein, - Vorinstanzaktenzeichen O 2880/94 GewArch 1996, 439 [...]