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BVerfG (2 BvR 1694/94) | Datum: 15.08.1996
Die Sache hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung; die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichneten Rechte angezeigt (§ 93 a Abs. 2 BVerfGG [...]