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OLG Köln (2 W 116/96) | Datum: 05.07.1996
I. Der Gläubiger ist der geschiedene Ehemann der Schuldnerin. Diese bewohnt mit ihren 1982 und 1983 geborenen ehelichen Kindern und einer Tochter aus erster Ehe das ehemalige Familienheim, ein Einfamilienhaus, das im [...]