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BayObLG (2Z BR 17/96) | Datum: 15.02.1996
Die Vollstreckungsgläubigerin ist Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft und handelt für diese in Verfahrensstandschaft. Der Vollstreckungsschuldner ist Wohnungseigentümer. Mit rechtskräftigem Beschluß des [...]