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BayObLG (2Z BR 49/96) | Datum: 13.06.1996
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Eigentumer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Ihre Wohnung haben die Antragsgegner mit notariellem Vertrag vom 16.9.1993 von den [...]