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»Vermietet der Vermieter gewerbliche Räume zum Zweck eines Imbißbetriebes und gestattet er später einem weiteren Mieter in demselben Haus den Betrieb eines Imbisses, in dem Pizza- und Nudelgerichte sowie Salate angeboten werden, ist der vertragsimmanente Konkurrenzschutz nicht deshalb zu verneinen, weil der bereits früher betriebene Imbiß diese Gerichte nicht im Angebot hatte.«
NJW-RR 1997, 459 NJWE-MietR 1997, 106 OLGReport-Hamm 1997, 1 [...]
»1. Die Verjährungsfrist des § 197 BGB gilt nicht für die Rückforderung von Mieten, die an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezahlt worden sind, welche nicht Vermieterin war. 2. Zur Auslegung einer Vereinbarung, wonach der Mieter aus den Räumen der einen Gesellschaft in die einer anderen, nicht vollständig personenidentischen Gesellschaft umziehen soll. 3. Jeder Rechts- und Tatsachenirrtum schließt die Anwendbarkeit von § 814 BGB aus.«
NJWE-MietR 1997, 8 OLGReport-München 1996, 272 ZMR 1996, 657 [...]