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BayObLG (2Z BR 52/96) | Datum: 12.09.1996
I. Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die aus zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei Doppelhaushälften besteht. Den Antragstellern und den Antragsgegnern gehört je eine Doppelhaushälfte, die [...]