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OLG München (21 U 4558/94) | Datum: 03.05.1996
Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung ausstehender Mieten für den Zeitraum von Januar bis Oktober 1993 in Höhe von 235.011,- DM und über die Berechtigung von Forderungen des Klägers für [...]