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BayObLG (2Z BR 116/95) | Datum: 23.11.1995
Die Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsgegner gehören die im Keller gelegenen und als solche in der Teilungserklärung beschriebenen Hobbyräume Nr. 15, 16 und 17. In § 4 Nr. 3 der als [...]